Antrag zum Parken für Hebammen

Neuer Antrag der FWO-Fraktion

Antrag: Ausnahmegenehmigung zum Parken für Hebammen 

 

Einführung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Hebammen gemäß § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO), analog zur Regelung für den medizinischen Dienst/ Pflegedienst

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Steffens,

Hebammen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsversorgung von Schwangeren, Wöchnerinnen und Neugeborenen – insbesondere im ambulanten Bereich. Ihre Arbeit ist mobil, zeitkritisch und oft mit kurzen Einsatzzeiten an wechselnden Orten verbunden.

Aktuell besteht in Offenburg keine Möglichkeit für Hebammen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken zu erhalten, wie sie für den medizinischen Dienst bzw. Pflegedienste bereits praktiziert wird. Dies führt in der täglichen Arbeit zu erheblichen organisatorischen Belastungen, Zeitverlust und unnötigen Bußgeldern, die den ohnehin angespannten Versorgungsalltag zusätzlich erschweren.

Andere Städte – darunter Freiburg, Mannheim, Stuttgart, Köln, Essen, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, München, Bremen und viele weitere – haben bereits entsprechende Regelungen eingeführt. Diese haben sich in der Praxis bewährt und tragen zur Entlastung der Hebammen sowie zur Sicherstellung einer verlässlichen Versorgung bei.

Laut GKV-Spitzenverband sind im Umkreis von 10 km um Offenburg 31 Hebammen gemeldet, im Umkreis von 15 km über 50 Hebammen. Hebammen dürfen im Umkreis von bis zu 25 km tätig sein und benötigen somit eine flexible und rechtssichere Parkregelung.

Der Gemeinderat der Stadt Offenburg möge beschließen: Die Stadt Offenburg führt eine Parkerleichterung für freiberuflich tätige Hebammen ein, die im Rahmen der häuslichen Betreuung (Vor- und Nachsorge) tätig sind. Diese Regelung soll sich an der bereits bestehenden Praxis der Stadt Freiburg orientieren. Hier sind alle freiberuflich tätigen Hebammen mit gültiger Berufszulassung gegen Nachweis berechtigt, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Dieser wird für eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren, gegen eine gestaffelten Jahresgebühr (1. Jahr 70 €, 2. Jahr 120 €, 3. Jahr 170€), erteilt.

Wir bitten die Verwaltung, die Einführung einer Parkerleichterung für Hebammen gemäß § 46 StVO analog zur Regelung für den medizinischen Dienst vorzubereiten, die erforderlichen Gebührenordnungen und Antragsverfahren entsprechend anzupassen und dem Gemeinderat hierzu zeitnah eine entsprechende Satzungsänderung bzw. Verwaltungsvorschrift zur Beschlussfassung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Konprecht
Fraktion Freie Wähler Offenburg

 

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