Antrag zum Parken für Hebammen erfolgreich!

Rückmeldung zum Antrag der FWO-Fraktion

Antrag: Ausnahmegenehmigung zum Parken für Hebammen erfolgreich 

Im November 2025 haben wir einen Antrag zur Einführung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Hebammen gemäß § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO), analog zur Regelung für den medizinischen Dienst/ Pflegedienst gestellt. Der Oberbürgermeister Marco Steffens hat nun in einem Brief positive Rückmeldung gegeben.

Die wichtige Tätigkeit der Hebammen wird sehr geschätzt, und es besteht großes Interesse daran, ihre Arbeitsabläufe so reibungslos wie möglich zu gestalten. Aus diesem Grund wurde der zuständige Fachbereich Tiefbau und Verkehr gebeten, eine pragmatische Lösung zu prüfen.

Die Entscheidung über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen nach der StVO obliegt der Straßenverkehrsbehörde. Diese hat die Thematik rechtlich geprüft und sich hierzu auch mit der Stadt Freiburg ausgetauscht. Die Prüfung hat ergeben, dass die Tätigkeit von Hebammen mit der von Pflegediensten vergleichbar ist. Somit kann eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erteilt werden.

Mit dieser Ausnahmegenehmigung ist es unter anderem erlaubt, auf Parkplätzen mit Parkscheinautomat zu parken, ohne diesen bedienen zu müssen, sowie auf ausgewiesenen Bewohnerparkplätzen.

Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung beträgt 70,00 Euro pro Jahr.

Voraussetzung für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist ein formloser schriftlicher Antrag der Hebamme per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Der Antrag muss neben den persönlichen Daten folgende Angaben enthalten: das Kraftfahrzeugkennzeichen, den Fahrzeugtyp und das Einsatzgebiet. Dem Antrag ist außerdem eine Kopie der Ernennungsurkunde beizufügen.

Wir Freien Wähler Offenburg freuen uns über diese positive Rückmeldung und hoffen, die Arbeit der Hebammen damit etwas entlastet und sinnvoll unterstützt zu haben.

 

Stefan Konprecht
Fraktion Freie Wähler Offenburg

 

zurück ...