Grundsteuer - Festlegung des Hebesatzes

Statement aus dem Haupt- und Bauausschuss

Grundsteuer - Festlegung des Hebesatzes

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

nach monatelangem Warten ist sie nun endlich da – die Zahl 335! Die letzten Wochen und Monate waren geprägt von wilden Rechnereien und ernstzunehmenden Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger. Der über 60 Jahre bestehende Einheitswert zur Berechnung der Grundsteuer ist Geschichte und eine sozial gerechtere Verteilung vor der Einführung, so die Zielsetzung hinter der heutigen Beschlusslage. Es war klar, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Veränderung, im Einzelfall auch mit spürbaren Erhöhungen, eintreten wird – doch wie wirkt sich diese Veränderung auf jeden einzelnen Bürger in Offenburg und seinen Steuerbescheid aus? Zurecht fragen sich die Menschen, ob sie sich ihr Eigenheim oder ihre Grundstücke, die teilweise seit Generationen in Familienbesitz sind, noch leisten können. Eine beklemmende und existenzbedrohende Vorstellung verbirgt sich dahinter. Die Ängste und Sorgen der Bürgerschaft wurden auch immer wieder in den Fragestunden im Rahmen der letzten Gemeinderatssitzungen deutlich.

Nun wird ein neuer und angepasster Hebesatz vorgeschlagen, welcher die bisherige Kennzahl ablöst - alles unter dem großen Schlagwort „aufkommensneutral“. Wichtig ist nochmal zu verdeutlichen, dass durch die Veränderungen keine Mehreinnahmen entstehen und es beim bisherigen Gesamtaufkommen von 11,5 Millionen bleibt, nur eben mit einer gerechteren Umverteilung. Im gesamten Prozess, äußerst wenig bis gar keine Einflussmöglichkeit, hatte hier unsere Stadtverwaltung – Vorgabe von Bund und Land zwangen zum Handeln. Ins Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern gingen jedoch die Stadtverwaltung und wir, der Gemeinderat – nicht die Bundes- oder Landesregierung.  Nur über Umwege lässt sich als Gemeinde eine differenzierte Betrachtung von Aufkommensneutral herstellen. Die Gewerbeflächen müssten getrennt von den Privatgrundstücken gerechnet werden. Der Hebesatz für die privaten Haushalte würde sinken und die Differenz müsste mit dem Hebesatz der Gewerbesteuer verrechnet werden. Wurde dies von der Stadtverwaltung geprüft?  An dieser Stelle sei ein Dank ausgesprochen an Sie Herr Oberbürgermeister und ausdrücklich an Sie, Herr Kopp, dass Sie auf sachlicher Ebene von Beginn an diskutiert haben (für Transparenz gesorgt haben) – auch wenn die Diskussion mehrfach emotional abgehalten wurde und immer wieder Missverständnisse sowie wilde Spekulationen ausgeräumt werden mussten.

In der heutigen Vorlage wird die Errechnung des neuen Hebesatzes der Grundsteuer B transparent und verständlich dargelegt. In diesem Zuge unterstützen wir die Verwaltung, keine Grundsteuer C einzuführen und den „milderen“ Weg zu gehen. Dass im neuen Bewertungsverfahren keine Unterscheidung zwischen bebauten und unbebauten, aber baufähigen Grundstücken gibt, erachten wir als nachvollziehbar und können die Verschiebung zu Lasten der Eigentümer unbebauter Grundstücke mittragen.    

Neben „Aufkommensneutralität“ soll auch der Begriff „Stabilität“ der „Verunsicherung“ entgegenstehen. So halten wir an der beschlossenen Vorgehensweise nach wie vor fest, die Einführung der Grundsteuerreform abzuwarten, bis über eine Erhöhung im Sinne des Nachhaltigkeitskonzeptes beraten wird. Bei den anstehenden Projekten sehen wir das Erfordernis von Mehreinnahmen – halten es derzeit aber für den falschen Zeitpunkt! So begrüßen wir den Vorschlag, sich erst zum Doppelhaushalt 2028/29 mit diesem Thema erneut zu befassen. Das neue Berechnungssystem der Grundsteuer ist abhängig vom Bodenrichtwert. Dieser wird jährlich erfasst. Was passiert bei einem über die Jahre steigendem Bodenrichtwert, wird dann auch die Grundsteuer jährlich steigen?  

Ich bedanke mich im Namen meiner Fraktion bei der Verwaltung für den transparent geführten Prozess und die Erfüllung dieser unliebsamen Vorgabe von Bund und Land.

Herzlichen Dank.  

Stefan Konprecht, Fraktionsvorsitzender 

 

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