Antrag: Geschwindigkeitskontrollen bei Radfahrenden und E-Scootern

Neuer Antrag der FWO-Fraktion

Antrag: Geschwindigkeitskontrollen bei Radfahrenden und E-Scootern

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit stellen wir folgenden Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit durch Radfahrende und Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern in entsprechend ausgewiesenen Bereichen (z. B. Fußgängerzonen mit Freigabe für den Radverkehr) wirksam zu überwachen.

Insbesondere soll:

  1. geprüft werden, ob durch den städtischen Vollzugsdienst regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden können,
  2. bei festgestellten Verstößen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Verwarnungen oder Bußgelder ausgesprochen werden,
  3. sofern die Durchführung solcher Kontrollen nicht in die Zuständigkeit der Stadt fällt, das zuständige Polizeipräsidium gebeten werden, regelmäßige Kontrollen in diesen Bereichen durchzuführen.

Begründung:

In Bereichen, in denen für Radfahrende und E-Scooter Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, dient diese Regelung dem Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere von Kindern, älteren Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität. Nach Beobachtungen von Bürgerinnen und Bürgern wird die zulässige Geschwindigkeit jedoch häufig deutlich überschritten.

Eine konsequente Überwachung der geltenden Vorschriften trägt zur Verkehrssicherheit bei und stärkt die Akzeptanz der bestehenden Regelungen. Dabei sollte der Grundsatz gelten, dass Verkehrsregeln für alle Verkehrsteilnehmenden gleichermaßen durchgesetzt werden.

Im Sinne der Gleichbehandlung ist daher auch die Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgaben für Radfahrende und E-Scooter-Nutzende regelmäßig zu kontrollieren.


Mit freundlichen Grüßen
Stefan Konprecht

Fraktion Freie Wähler Offenburg

 

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